ICH ARBEITE ALS ZEITUNGSZUSTELLER.
BIS JETZT HATTE ICH EINEN VERTRAG ALS "ERSATZZUSTELLER",
AB DEM 01.04.18 ALS "STAMMZUSTELLER".
Der Unterschied ist, dass man als "EZ" IN VERSCHIEDENEN ZUSTELLBEZIRKEN eingesetzt werden kann,
ALS "SZ" arbeitet man IMMER IM SELBEN BEZIRK.
- Tatsächlich habe ich aber nun seit einem halben Jahr schon
nur in dem Bezirk gearbeitet, den ich nun fest uebernehme !
Der Bezirk ist aufgrund seiner Weitläufigkeit nur mit den Auto abzuarbeiten !
Dafür habe ich vom Chef bis jetzt an jedem Arbeitstag 0,30 Euro pro abgefahrenem km erhalten - steuerfrei !
Ab dem 01.04. so sagt mein Chef, muss er die Fahrtkosten-Erstattung nun versteuern, weil ich nun einen anderen Arbeitsvertrag habe !?
FRAGE :
MUSS DIE FAHRTKOSTEN-ERSTATTUNG VOM ARBEITGEBER VERSTEUERT WERDEN,
WENN MAN TAEGLICH GENAU DIE GLEICHE FAHRTSTRECKE FUER DEN ARBEITGEBER ZURUECKLEGT ?
MACHT ES STEUERLICH TATSAECHLICH EINEN UNTERSCHIED,
OB MAN ( WENN AUCH NUR THEORETISCH ... (!))
TAEGLICH EINE ANDERE FAHRTSTRECKE FAEHRT
ODER JEDEN TAG DIE SELBE FAHRTSTRECKE FUER DEN ARBEITGEBER ABSOLVIERT ?
WIE GESAGT, ICH ERHALTE KEINEN FESTEN MONATLICHEN PAUSCHALBETRAG AN FAHRTKOSTEN-ERSTATTUNG,
SONDERN DIE FAHRTKOSTEN IN HOEHE VON 0,30 EURO/KM WERDEN NUR AN DEN TAGEN GEZAHLT,
AN DENEN ICH TATSACHLICH GEARBEITET HABE !
DANKE FUER ANTWORT !!!