ich habe einen Fall wo ich eine einmalige Kapitalauszahlung zu einem bestimmten Stichtag abrechnen muss.
Es handelt sich hier um Versorgungsbezug nach Fünftelregelung.
Ich muss den AN extra für die Auszahlung als Personalnnummer anlegen.
Ein Beschäftigungsverhältnis besteht aber nicht. Ist also nur wegen der Auszahlung .
Mein Problem > Die Auszahlung soll am 01.10.17 erfolgen. Melde ich den AN nun nur für 1 Tag an und wieder ab oder muss ich ihn den ganzen Monat als AN führen. Ist ja denke ich ein Unterschied ob hier eine Lohnsteuertagestabelle oder die Monatstabelle verwendet wird (auch bei Fünftelregelung).
Stehe irgendwie auf dem Schlauch ....
Wäre über jede Hilfe dankbar.
Katzenauge