unser Unternehmen ist Tarifgebunden (M+E BaWü) d.h.
50% Urlaubsgeld (06/16)
55% Weihnachtsgeld (11/16)
Jetzt wurde im Juli kurzfristig beschlossen, dass ein MA in ATZ geht. (ab 08/16...)
Lt. Tarif erhält er ab Beginn der ATZ 1/12 Urlaubsgeld und 1/12 Weihnachtsgeld pro Monat.
Nun hat er ja im Juni allerdings schon sein Urlaubsgeld in voller Höhe erhalten.
Heißt doch dann auch, dass er ab 08/16 nur noch den Anspruch auf die 55% Weihnachtsgeld (Summe / 5 Monate (Aug-Dez) und das monatlich) hat und der nächste Anspruch auf das Urlaubsgeld in 01/17 entsteht, oder???
Wie macht ihr das?
Lieben Dank für Eure Hilfe,
L&G