Beste Grüße Andre
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04.04.2016 10:10:22
In meiner Firma wird der Firmenwagen anders als üblich versteuert. Neben dem geldwerten Vorteil wird ein Nettoabzug Firmenwagen berechnet (1 % vom Listenpreis). Ich habe am 15. Januar meinen Firmenwagen zurüchgegeben. Dies löste eine Rückrechnung im Februar aus, da nicht rechtzeitig erfasst werden konnte. Es wurde mir 15/31 vom Nettoabzug zwar gutgeschrieben aber gleichzeitig als geldwerter Vorteil erneut versteuert,mit der Begündung, dass die Firmenwagenbesteuerung nicht aliquotiert wird und immer für den gesamten Monat gilt. Nun meine Frage: Kann ein NETTOABZUG als geldwerter Vorteil versteuert und verbeitragt werden?
Beste Grüße Andre |
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05.04.2016 08:32:20
Hallo Andre,
ich musste erstmal googeln, was "aliquotiert" bedeutet. Ich fasse mal zusammen, wie ich deine Schilderung verstehe: 1. Du hast einen Firmenwagen gehabt, der wie üblich über die 1%-Regel versteuert worden ist. 2. Die Firma hat dir außerdem 1% vom Bruttolistenpreis als eine Art Nutzungsgebühr vom Netto abgezogen. Das ist ungewöhnlich, aber wohl erlaubt. 3. Du hast den Wagen zurückgegeben. 4. Das ist zu spät erfasst worden. Deshalb hat dir die Firma den Nettoabzug für den Monat, in dem du den Firmenwagen nicht hattest, wieder erstattet. 5. Diese Erstattung will die Firma als geldwerten Vorteil versteuern. Ist das soweit richtig? Dann müsste ich dir sagen: Alles was der Arbeitgeber dir neben deinem regulären Gehalt an Dienstleistungs-, Sach- oder Geldbezügen zukommen lässt, ist ein geldwerter Vorteil. Das Verfahren müsste aus meiner Sicht also rechtmäßig sein. Gruß HaWeBe |
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05.04.2016 09:05:05
Hallo HaWeBe,
vielen Dank für Deine Antwort. Alles richtig, was Du schreibst, aber, wenn mir 15/31 wieder gutgeschrieben wird und wie Du schreibst auch rechtmäßig als geldwerter Vorteil versteuert wird, müssten mir doch aber auch die 15/31 als NETTOBEZUG ausgezahlt werden. Ich hätte doch sonst den vollen NETTOABZUG in der Orginalabrechnung plus den geldwerten Vorteil in der Rcükrechnung. Es wäre doch sonst günstiger den Wagen immer zum Monatsende zurückzugeben. Beste Grüße Andre |
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06.04.2016 08:25:56
Hallo Andre,
wenn ich dich richtig verstehe, ist der Ansatz, dass man dir einen halben Monat von dem Nettoabzug zurückerstattet hat. Das wären dann 15/31 nach der Rechnung deines Arbeitgebers. Richtig? Diesen Betrag bekommst du zusätzlich zum Gehalt. Und natürlich muss der AG Steuern und Sozialabgaben einbehalten. Das funktioniert dann etwa so wie beim Weihnachtsgeld. Das bekommst du ja auch nur mit hohen Abzügen. Was günstiger wäre, müsstest du entscheiden. Ich weiß nicht, ob du die Wahl hast, wann du einen Firmenwagen abgeben willst. Andererseits kommt mir das Vorgehen deines Arbeitgebers erstmal korrekt vor. Immerhin erstattet er dir den Nettoabzug für den Teil des Monats, in dem dir der Wagen nicht mehr zur Verfügung stand. Oder? Beste Grüße HaWeBe |
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